Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Heidi Kluthe & David Husted GbR (nachfolgend „Fotograf“ genannt).
  2. Mit der Auftragserteilung kommt ein mündlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen zustande. Mit diesem Vertrag treten auch die AGB des Fotografen in Kraft.
  3. Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
  4. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einzelner Inhalte des Auftragsverhältnisses, das sich im Übrigen nach dem Inhalt des jeweiligen Auftrages richtet. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass ausschließlich diese AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, die schriftlich niedergelegt sind, gehen diese diesen AGB vor.
  5. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie entstehen oder vorliegen (Fachabzüge, Fotodateien etc.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

II Urheberrecht | Nutzungsrechte

  1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Lichtbildern zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
  2. Bei einem Auftrag hat der Fotograf das ausschließliche Recht, die Fotografien für diesen Auftrag zu erstellen. Dies bedeutet, dass ohne vorherige Absprache mit dem Fotografen keine weiteren Fotografen oder externe Aufnahmegeräte (Smartphone, Tablet, Fotoapparat etc.) durch den Auftraggeber zugelassen sind.
  3. Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern, unabhängig von der Nutzungsart. Die Art der Nutzung (privat oder gewerblich) bestimmt den Umfang der Nutzungsrechte. Die private und/oder gewerbliche Nutzung der Lichtbilder wird bei Auftragserteilung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber vereinbart.
  4. Die private Nutzung berechtigt den Auftraggeber, die von ihm erworbenen Lichtbilder in Form von Abzügen, Wandbildern etc. zu vervielfältigen. Die Anzahl der Abzüge sowie das Druckmaterial (Fotopapier, Leinwand etc.) sind dabei nicht beschränkt.
  5. Der Auftraggeber hat auch das Recht, die von ihm erworbenen Lichtbilder digital im Internet (soziale Netzwerke, Website etc.) zu nutzen, sofern eine ausschließlich private Nutzung gewährleistet bleibt. Die namentliche Nennung des Fotografen als Urheber in Form eines Tags, einer Markierung oder eines Links wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich.
  6. Das Recht zur Vervielfältigung, sowie das Recht zur digitalen Nutzung im Internet wird dem Auftraggeber ausschließlich mit dem Erwerb der Lichtbilder als Datei übertragen. Werden die Lichtbilder ausschließlich als Fachabzug erworben, ist eine Vervielfältigung sowie eine Digitalisierung dieser (Fotokopie, Scan, Abfotografieren des Fachabzugs etc.) nicht gestattet.
  7. Die gewerbliche Nutzung erlaubt es dem Auftraggeber, das erworbene Bildmaterial räumlich und zeitlich unbegrenzt zu nutzen. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Verwertung und der Auftraggeber erhält das Recht, die Lichtbilder zu bearbeiten.
  8. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder die Vergabe von Unterlizenzen ist dem Auftraggeber nicht gestattet und bedarf der Zustimmung des Fotografen und ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten, sofern sie nicht zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Zwecks erforderlich ist.
  9. Der Fotograf überträgt nur das fotografische Nutzungsrecht. Die Klärung weiterer Rechte an der Aufnahme, insbesondere Persönlichkeits-, Marken- und Designrechte, obliegt dem Auftraggeber. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
  10. Bei gewerblicher Nutzung besteht der Fotograf auf das ihm zustehende Recht, als Urheber der Lichtbilder im Impressum genannt zu werden.
  11. Die gewerbliche Nutzung kann ausschließlich mit der Buchung eines Business Shootings (im Angebot des Fotografen erkennbar als Business, Business Shooting oder Business Fotoshooting bezeichnet) erworben werden. 
  12. In der Rechnung des Fotografen wird nochmals ausdrücklich auf die gewerbliche Nutzung der Bilder hingewiesen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Vertrag zur Übertragung der Nutzungsrechte.
  13. Wünscht der Auftraggeber nach Beendigung des Auftrags entgegen der vorherigen Vereinbarung eine nicht ausschließlich private, sondern auch gewerbliche Nutzung der Lichtbilder, so bedarf dies der Zustimmung des Fotografen. Darüber hinaus wird dem Auftraggeber die Preisdifferenz in Rechnung gestellt.
  14. Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Fotografen.
  15. Bei Verletzung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber hat der Fotograf Anspruch auf Schadensersatz.
  16. Individuelle Abweichungen von den Nutzungsrechten und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

III Honorar | Bestellung | Eigentumsvorbehalt | Vergütung

  1. Für die Anfertigung der Lichtbilder wird ein Honorar berechnet, das sich nach den aktuellen Tarifen des Fotografen und/oder einem vom Fotografen erstellten Kostenvoranschlag richtet.
  2. Soweit der Fotograf einen Kostenvoranschlag erstellt, ist dieser unverbindlich. Treten während der Durchführung des Auftrages Kostenerhöhungen ein, so sind diese vom Fotografen anzuzeigen.
  3. Für die Auswahl der Lichtbilder stellt der Fotograf dem Auftraggeber ein persönliches Onlinealbum zur Verfügung. Die Lichtbilder sind nummeriert und mit einem Wasserzeichen versehen. Je nach Auswahlverfahren kann der Auftraggeber seine Auswahl online in einem Wunschzettel speichern oder farblich markieren.
  4. Mit dem Teilen des Wunschzettels, der Übermittlung der Bildnummern per E-Mail oder der Bestätigung per E-Mail, die Farbmarkierung abgeschlossen zu haben, erteilt der Auftraggeber dem Fotografen den offiziellen Auftrag zur Bearbeitung der ausgewählten Bilder, die je nach Anzahl unter Berücksichtigung eventueller Gutscheine und/oder einer Anzahlung in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich also um eine verbindliche Bestellung, die vom Auftraggeber nicht widerrufen werden kann.
  5. Sofern mit dem Fotografen nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der für die fotografische Leistung zu entrichtenden Grundgebühr sowie der Zusatzleistungen (Make-up, weitere Person etc.) am Tag der Leistungserbringung in bar oder per Kartenzahlung.
  6. Nach Abschluss der Bearbeitung erhält der Auftraggeber vom Fotografen per E-Mail eine Rechnung über die offenen Posten. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Überweisung oder nach Absprache in bar.
  7. Die Übergabe der Lichtbilder in digitaler oder gedruckter Form erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages.
  8. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich, es sei denn, dies wurde im Rahmen der Bestellung zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart. In diesem Fall erfolgt die Übergabe der Bilder erst nach Zahlung der letzten Rate.
  9. Fällige Rechnungen bzw. ausgewiesene Anzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Nutzungsrechte an den Bildern Eigentum des Fotografen. Werden die 14 Tage überschritten, erhält der Auftraggeber eine Zahlungserinnerung per E-Mail sowie eine neue, vom Fotografen gesetzte Zahlungsfrist. Wird auch diese nicht eingehalten, fallen Mahngebühren an. Deren Höhe wird vom Fotografen festgelegt. Nach einer zweiten Mahnung sieht sich der Fotograf gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Ist ein zeitlich befristetes Angebot (Gutschein, Deal, Coupon, Aktion etc.) abgelaufen, ist der Fotograf nicht verpflichtet, dieses noch einzulösen und/oder in irgendeiner Form zu vergüten. Es liegt im Ermessen des Fotografen, ob das Angebot trotz Ablauf der Frist noch eingelöst oder vergütet wird.

IV Terminbuchung | Terminstornierung

  1. Terminbuchungen sind verbindlich, sobald der Fotograf den Termin bestätigt hat.
  2. Ist für eine Leistung eine Anzahlung zu leisten, bestimmt der Fotograf die Höhe und den Zeitpunkt der Anzahlung. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Termin als bestätigt. Wird der Termin vom Auftraggeber kurzfristig (48 bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) verschoben, bleibt die Anzahlung für den neuen Termin bestehen. Sollte der neu vereinbarte Termin erneut kurzfristig abgesagt werden, wird die gesamte Anzahlung einbehalten. Ausnahmen sind Krankheit oder höhere Gewalt. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
  3. Kann ein Termin seitens des Auftraggebers nicht wahrgenommen werden, ist der Fotograf mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Erfolgt die Absage rechtzeitig, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig oder gar nicht, liegt es im Ermessen des Fotografen, einen neuen Termin anzubieten. Ausnahmen sind Krankheit oder höhere Gewalt. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
  4. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Berücksichtigung der nachfolgenden Termine zu einer Verkürzung der Aufnahmezeit führen.
  5. Wird die im Angebot des Fotografen angegebene Aufnahmezeit wegen Verspätung des Auftraggebers oder auf dessen Wunsch verkürzt, so ist dennoch die volle Grundgebühr für die Leistung zu bezahlen.
  6. Bei kurzfristigem Ausfall des vorgesehenen Fotografen kann der andere Fotograf auf Wunsch des Auftraggebers einspringen, ansonsten wird ein neuer Termin vereinbart.
  7. Sollten beide Fotografen kurzfristig ausfallen, wird ein neuer Termin vereinbart. 

V Zuschläge für Sonn- und Feiertage | Reisekosten

  1. Wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag der Stadt Berlin erbracht, so wird ein Zuschlag von 25 Euro berechnet.
  2. Für Fahrten mit dem PKW zum Zwecke der Leistungserbringung werden ab einer Entfernung von mehr als 15 km Reisekosten in Höhe von 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet. 
  3. Für Fahrten mit dem Pkw zu Locationbesichtigungen, Beratungsgesprächen etc. werden Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer mit 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet.
  4. Bei Anreisen von mehr als 100 km wird die An- und Abreisezeit zusätzlich nach unseren Stundensätzen berechnet.
  5. Maßgeblich für die Berechnung der Reisekosten ist die Entfernung zwischen dem Geschäftssitz des Fotografen (Alt-Buch 45, 13125 Berlin) und dem vereinbarten Reiseziel.
  6. Nebenkosten wie Flug, Bahn, Mietwagen, Parkgebühren, Übernachtung etc. sind im Honorar nicht enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

VI Haftung

  1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für vom Auftraggeber verursachte Schäden gleich welcher Art am Eigentum des Fotografen (technische Geräte, Requisiten etc.) haftet der Auftraggeber für sich und seine Beteiligten (Familienangehörige, Mitarbeiter etc.).
  3. Für die Beschädigung oder den Verlust digitaler Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Höhe der Haftung ist grundsätzlich und in jedem Fall auf die Höhe der geleisteten Anzahlung bzw. des Rechnungsbetrages begrenzt.
  4. Der Fotograf haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der an den Auftraggeber übermittelten Bilddateien oder der dafür verwendeten Datenträger (USB-Stick, DVD etc.) sowie der vom Auftraggeber erworbenen Fotoprodukte.
  5. Der Fotograf haftet nicht für Schäden, Mängel oder Verluste, die von Subunternehmern oder Lieferanten verursacht werden, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung ausführen.
  6. Liefertermine für Lichtbilder sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber bzw. der Lieferant. Der Fotograf kann die Art der Übermittlung bestimmen.
  8. Die Organisation und Vergabe von Aufträgen an Fotografen, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Erscheint der Fotograf jedoch aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Erkrankung, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw.) nicht oder verspätet zum vereinbarten Fototermin, kann keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Folgen übernommen werden.

VII Bildbearbeitung | Reklamation

  1. Soweit der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder erteilt hat, ist der Fotograf in der Bildauffassung sowie in der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  2. Jede Veränderung, jede Bearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Lichtbilder bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Reklamationen gleich welcher Art müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Lichtbilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  4. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hoher Auflösung im JPG-Format. Die Vorauswahl der Rohdaten erfolgt ausschließlich durch den Fotografen. Die Lieferung unbearbeiteter digitaler Rohdaten (unbearbeitete Bilder) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Bestandteil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt daher ohne Gewähr.

VIII Datenschutz

  1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX Schlussbestimmungen | Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit sie nachträglich gewollt werden, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 28. Januar 2024

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