Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Allgemeines
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Heidi Kluthe & David Husted GbR (nachfolgend „Fotograf“).
Mit der Beauftragung des Fotografen kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Fotograf zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Vertragsgrundlage
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Maßgeblich ist zusätzlich der jeweilige individuelle Auftrag.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB im Zweifel vor.
3. Lichtbilder
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Fotografen hergestellten Werke, unabhängig von technischer Form oder Medium (z. B. Abzüge, digitale Dateien, Drucke).
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Bildern um urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) handelt.
II Urheberrecht | Nutzungsrechte
1. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen eines Auftrags gefertigten Lichtbildern zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
Der Fotograf ist allein berechtigt, die vertraglich vereinbarten Aufnahmen anzufertigen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, während eines Shootings weitere Fotografen oder sonstige Aufnahmegeräte (z. B. Smartphones, Tablets, Kameras) einzusetzen oder einsetzen zu lassen.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes gewerbliches Nutzungsrecht an den gelieferten Lichtbildern.
Die Übertragung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars.
Eine Bearbeitung der Lichtbilder durch den Auftraggeber ist zulässig, soweit dadurch keine berechtigten Interessen des Fotografen verletzt werden (§ 14 UrhG).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder als Urheber zu nennen, insbesondere in Impressum oder bei Marketingmaterial, sofern branchenüblich.
3. Weitergabe an Dritte | Unterlizensen
Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Vergabe von Unterlizenzen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fotografen zulässig und kann gesondert vergütungspflichtig sein.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Dienstleister (z. B. Druckereien, Werbeagenturen), soweit dies zur Erreichung des vertraglich vereinbarten Zwecks erforderlich ist.
4. Weitere Rechte
Der Fotograf überträgt ausschließlich das Nutzungsrecht an den Lichtbildern.
Die Einholung weiterer erforderlicher Rechte (z. B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte, Designrechte, Eigentumsrechte an abgebildeten Objekten) obliegt dem Auftraggeber. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
5. Rechtsverletzungen
Bei unberechtigter Nutzung, Weitergabe oder sonstiger Verletzung der eingeräumten Nutzungsrechte ist der Fotograf berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.
III Honorar | Bestellung | Eigentumsvorbehalt | Zahlungsbedingungen
1. Honorar
Für die fotografischen Leistungen wird ein Honorar gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder einem individuell erstellten Angebot berechnet.
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Sollten während der Durchführung des Auftrags zusätzliche, nicht vorhersehbare Kosten entstehen, informiert der Fotograf den Auftraggeber.
2. Auswahl und verbindliche Bestellung
Zur Bildauswahl stellt der Fotograf ein personalisiertes Online-Album zur Verfügung. Die Bilder sind nummeriert und mit einem Wasserzeichen versehen.
Die Auswahl erfolgt durch:
- das Teilen eines digitalen Wunschzettels,
- die Übermittlung der Bildnummern per E-Mail oder
- die ausdrückliche Bestätigung per E-Mail, dass die Auswahl abgeschlossen ist.
Mit dieser Mitteilung erteilt der Auftraggeber den verbindlichen Auftrag zur Bearbeitung der ausgewählten Bilder. Die Bestellung ist nach Zugang beim Fotografen verbindlich.
3. Zahlungsmodlitäten
Soweit nicht anders vereinbart, ist das Honorar bei Leistungserbringung oder nach Rechnungserhalt fällig.
Die Lieferung der Lichtbilder (digital oder gedruckt) erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Ratenzahlungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich; die Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der letzten Rate.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum des Fotografen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung.
4. Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Mahnkosten zu berechnen. Nach erfolgloser Mahnung kann die Forderung auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
IV Termine | Ausfall | Verschiebung
1. Terminvereinbarung
Ein Termin gilt als verbindlich, sobald er vom Fotografen bestätigt wurde.
Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, gilt der Termin erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert. Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus Angebot oder Buchungsbestätigung
2. Terminverschiebung durch den Auftraggeber
Eine Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei Verschiebungen zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin bleibt die Anzahlung für den neuen Termin bestehen.
Wird der Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder nicht wahrgenommen, ist der Fotograf berechtigt, die Anzahlung einzubehalten..
Bei erneuter kurzfristiger Absage eines bereits verschobenen Termins verfällt die Anzahlung vollständig.
3. Verspätetes Erscheinen
Erscheint der Auftraggeber verspätet, verkürzt sich die Aufnahmezeit entsprechend. Die vereinbarte Grundgebühr bleibt in voller Höhe zu zahlen.
4. Ausfall des Fotografen
Kann der vorgesehene Fotograf den Termin nicht wahrnehmen, wird auf Wunsch ein gleichwertiger Ersatzfotograf gestellt.
Ist kein Ersatz möglich oder nicht gewünscht, wird ein neuer Termin vereinbart.
Ist die Durchführung dauerhaft unmöglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Fotografen.
V Zuschläge | Reisekosten
1. Sonn- und Feiertagszuschlag
Wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in Berlin erbracht, wird ein Zuschlag von 25 € berechnet.
2. Fahrtkosten
Für Fahrten mit dem Pkw im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (z. B. Shooting, Locationbesichtigung, Beratungsgespräch) werden Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Maßgeblich ist die Entfernung zwischen dem Geschäftssitz des Fotografen und dem vereinbarten Einsatzort; Grundlage ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke (Hin- und Rückfahrt).
3. Reisezeit
Bei Entfernungen von mehr als 100 km (einfache Strecke) wird die An- und Abreisezeit zusätzlich nach dem vereinbarten oder geltenden Stundensatz berechnet.
4. Nebenkosten
Reisebedingte Nebenkosten wie Flug, Bahn, Mietwagen, Parkgebühren, Maut, Übernachtung oder sonstige notwendige Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
VI Haftung
1. Grundsatz
Der Fotograf haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden haftet der Fotograf nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
2. Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung – mit Ausnahme von Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.
3. Digitale Bilddaten
Für Verlust oder Beschädigung digitaler Bilddaten haftet der Fotograf nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen.
Eine weitergehende Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für Schäden am Eigentum des Fotografen, die durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte bzw. begleitende Personen verursacht werden.
5. Subunternehmer | Lieferanten
Der Fotograf haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Leistungen Dritter, die nicht als Erfüllungsgehilfen tätig werden (z. B. externe Labore, Druckdienstleister, Transportunternehmen), übernimmt der Fotograf keine Haftung, sofern diese sorgfältig ausgewählt wurden
6. Lieferfristen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
Bei Verzögerungen haftet der Fotograf nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelunge
7. Versand | Datenübertragung
Versand von Datenträgern, Fotoprodukten oder die elektronische Übermittlung von Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Die Art der Übermittlung bleibt dem Fotografen vorbehalten.
8. Ausfall des Fotografen
Kann ein Termin aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen), nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Fotografen.
VII Bildbearbeitung | Abnahme | Reklamation
1. Künstlerische Gestaltung
Soweit keine ausdrücklich schriftlich vereinbarten Vorgaben bestehen, ist der Fotograf hinsichtlich Bildauffassung, Motivwahl sowie künstlerischer und technischer Gestaltung frei.
Reklamationen zum künstlerischen Stil oder zur Bildgestaltung sind ausgeschlossen, sofern die Aufnahmen dem branchenüblichen Qualitätsstandard entsprechen und keine technischen Mängel vorliegen.
2. Bearbeitung durch den Auftraggeber
Jegliche Veränderung oder Bearbeitung der gelieferten Lichtbilder (z. B. Retusche, Composing, digitale Manipulation) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Unberührt bleibt die zulässige Bearbeitung im Rahmen der eingeräumten gewerblichen Nutzungsrechte (siehe Abschnitt II).
3. Lieferung | Rohdaten
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hoher Auflösung im JPG-Format, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Auswahl der zur Bearbeitung vorgesehenen Aufnahmen erfolgt ausschließlich durch den Fotografen.
Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW-Dateien) besteht nicht.
4. Reklamation | Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder in Textform anzuzeigen.
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß geliefert.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
5. Archivierung
Die Archivierung digitaler Bilddaten ist nicht Vertragsbestandteil. Erfolgt eine Aufbewahrung, geschieht dies ohne Gewähr und ohne Anspruch auf dauerhafte Speicherung.
VIII Datenschutz
1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation gespeichert und verarbeitet.
2. Vertraulichkeit
Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
3. Datenschutzerklärung
Detaillierte Informationen zur Art, zum Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Auftraggebers sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen zu finden.
IX Schlussbestimmungen | Salvatorische Klausel
1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Nebenabreden | Schriftformerfordernis
Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt wurden.
3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
4. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, wird der Gerichtsstand am Sitz des Fotografen vereinbart.
Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.
Stand: 12. März 2026
